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Die Kanzlei
gegr. 1997
Seit 1997 ist Rechtsanwalt Gülicher schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig.
In der Kanzlei werden daher auch ausschließlich Mandate mit dem Bezug zum Verkehrsrecht bearbeitet.
Schwerpunktmäßig werden Schmerzensgeldsachen mit schweren Folgen und Behinderungen
bearbeitet.
Weiterhin aus dem Verkehrsrecht:
Verkehrsunfall Sachschadenabwicklung mit Versicherung
Verkehrsstrafrecht
VBußgeldangelegenheiten (geblitzt etc.)
Autokauf mit Mängeln
Entzug der Fahrerlaubnis
The Glory of a Good Lawyer
Is to Win a Bad Trial.
( Balzac)
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